Gegen Ausgrenzung und Entrechtung von Geflüchteten! Organisieren wir den solidarischen Umtausch!

Datum/Zeit
Donnerstag - 05.12.2024
19:00

Veranstaltungsort
UJZ Korn

Kategorien:

Eintritt: keine Angabe

Erreichbarkeit mit dem Rollstuhl: Veranstaltungsräume, Toiletten und ggf. Bar mit dem Rollstuhl erreichbar

Toiletten, ggf. Umkleideräume: aufgeteilt nach flinta*-only und all-gender

Kontakt: keine Angabe



Gegen Ausgrenzung und Entrechtung von Geflüchteten!
Organisieren wir den solidarischen Umtausch!

Einladung zum Aufbau einer Umtausch-Initiative in Hannover am Do., 05.12, 19.00 Uhr

Im Januar dieses Jahres hatten sich die Bundesländer und die Bundesregierung darauf geeinigt, eine mit Restriktionen versehene Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, einzuführen. Im Mai traten Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft, die die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung schaffen.

Alle Bundesländer außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich auf eine gemeinsame Ausschreibung zur technischen Umsetzung dieser Bezahlkarte verständigt. In der Ausschreibung wurden technische Kriterien festgelegt, die die Bezahlkarte erfüllen soll, so insbesondere:
• Begrenzung der Verfügbarkeit von Bargeld
• Einsatz der Karte soll auf Postleitzahlengebiete begrenzt werden können
• keine Auslandsüberweisungen zulassen
• Nutzung von Money-Transfer-Services ist ausgeschlossen
• kein Einsatz der Karte im Auslands
• es können sog. „Whitelists“ und „Blacklists“ eingerichtet werden, als bestimmte Waren- oder Dienstleistungsanbieter zugelassen oder ausgeschlossen werden

Inzwischen hat das Unternehmen Secupay AG den Zuschlag bekommen. Diese Firma stellt auch die grundsätzlich sinnvoll, weil ohne Restriktionen verbundenen Social Card für die Stadt Hannover her. Die Secupay AG wird auch die dsikriminierenden Bezahlkarten für ganz Niedersachsen herstellen. Die Landesregierung plant ab Dezember die Karten zunächst an die Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auszugeben. In einer späteren Phase Anfang 2025 sollen dann auch die Kommunen die technische Möglichkeit bekommen, diskriminierende Bezahlkarten auszugeben.

In Niedersachsen ist nach unserem Kenntnisstand die Bezahlkarte in folgender Form geplant:
• die diskriminierende Bezahlkarte mit Bargeldbeschränkungen sollen nur Geflüchtete
bekommen, die die Minderleistungen nach §§ 3 und 3a AsylbLG erhalten. Diese leistungen
liegen ca. 20% unter dem Bürgergeld
• Begrenzung des monatlich verfügbaren Bargeldbetrages auf 50,- pro Person (Erwachsene
wie Kinder)
• individueller Mehrbedarf an Bargeld kann/muss beantragt werden
• keine Beschränkung auf Postleitzahlengebiete innerhalb Niedersachsens
• außer Money-Transfer-Services wird es keine Beschränkungen bei den Waren und
Dienstleistungen geben

Diese o.g. Vorgaben werden in einen Erlass des Innenministeriums verfasst werden, der dann für die Kommunen binden ist. Kommunen können also nicht einfach entscheiden, die Bezahlkarte weniger restriktiv umzusetzen.
Auch wenn die Restriktionen, die mit der Bezahlkarte verbunden sind, in Niedersachsen noch verhältnismäßig gering sind, so ist doch insbesondere die Limitierung des Bargeldes ein erheblicher Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen und senkt faktisch ihre ohnehin zu geringen Leistungen weiter ab. Denn mit einer Kartenzahlung können oftmals weder die günstigsten Waren und Dienstleistungen erworben werden; noch können alle notwendigen Dinge überhaupt mit einer Karte gezahlt werden. Mehrbedarfe an Bargeld werden i.d.R. nur auf Antrag bewilligt werden. Ein Mehrbedarf an Bargeld kann zwar beantragt werden, doch die hohe Hürde dieses Antragsverfahrens wird absehbar viele Betroffene daran hindern, ihren Anspruch wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Initiativen in Niedersachsen beschlossen, einen solidarischen Umtausch zu organisieren, der es Geflüchteten erlaubt, trotz diskriminierender Bezahlkarte wenigstes etwas mehr Bargeld zur Verfügung zu haben. Überdies könnten über Umtauschinitiativen Geflüchtete auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden, z.B. wenn es darum geht, Mehrbedarfe durchzusetzen oder gegen die Bezahlkarte rechtlich vorzugehen.
Der solidarische Umtausch kann einerseits praktische Solidarität mit Geflüchteten darstellen, andererseits auch politischen Druck gegen diese symbolpolitische diskriminierende Maßnahme mit aufbauen.

Auch Solinet Hannover möchte dazu beitragen, in Hannover einen solidarischen Umtausch aufzubauen.
Darum laden wir alle interessierten Gruppen und Organisationen zu einem ersten Treffen zum Aufbau einer Umtausch-Initiative ein:
am Donnerstag, 05.12.2024, 19.00 Uhr
Ort: UJZ Kornstraße (Kornstr. 28-30, 30167 Hannover), Seminarraum

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Solinet Hannover

Weitere Infos zur diskriminierenden Bezahlkarte:
Stellungnahmen zur diskriminierenden Bezahlkarte vom Flüchtlingsrates Niedersachsen
Aktionsseite zu „Bezahlkarte“ auf der Webseite des Flüchtlingsrats Nds.
Infos und Stellungnahme zur Bezahlkarte von Pro Asyl
Es gibt bereits Umtauschinitiativen in Hamburg: siehe Webseite hier sowie München und Nürnberg: siehe auf Webseite des Bayerischen Flüchtlingsrat hier
Die Landesregierung verbrämt die diskriminierende Bezahlkarte als Bürokratieaubbau, wie u.a. in dieser Presseinformation des Innenministeriums festzustellen ist.





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