ILO-Konvention 169 – Indigene Selbstbestimmung und Partizipation?

Datum/Zeit
Mittwoch - 15.06.2022
18:30 - 20:00

Veranstaltungsort
14. OG im Conti-Hochhaus

Kategorien:

Eintritt: Eintritt frei

Erreichbarkeit mit dem Rollstuhl: Veranstaltungsräume, Toiletten und ggf. Bar mit dem Rollstuhl erreichbar

Toiletten, ggf. Umkleideräume: binär gegendert

Kontakt: keine Angabe



Informations- und Diskussionsveranstaltung mit einer Aktivistin von der Frente de los pueblos en defensa/Mexiko

44 Artikel sollen indigenen Völkern eine Entwicklung ermöglichen, die ihren jeweiligen eigenen Prioritäten als indigenes Volk Rechnung trägt. Herzstück der ILO-Konvention 169 sind die Konsultations- und Partizipationsverfahren in den Artikeln 6 und 7, um Beteiligung und Mitsprache indigener Völker an Großprojekten zu gewährleisten, die sie betreffen.

Die Konvention 169 der International Labour Organization (ILO) der Vereinten Nationen stellt bislang das einzige völkerrechtlich verbindliche Grundlagendokument dar, das indigenen Völkern* weltweit ihre Rechte auf die eigene Kultur, dem Schutz und Erhalt ihres Territoriums, den Schutz vor Existenzbedrohung und Ausbeutung uvm. umfassend garantiert. Sie erkennt die eigenständigen Merkmale und Lebensentwürfe eines indigenen Volkes an.

Allerdings besteht eine tiefe Kluft in der Umsetzung des Rechtssystems und der öffentlichen Politik. Staaten und transnationale Unternehmen behalten sich im Allgemeinen das Eigentumsrecht an natürlichen Ressourcen in indigenen Territorien vor und verletzen ihre Selbstbestimmungsrechte.

Zudem werden von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten betroffene Bevölkerungsgruppen nicht im Sinne der Konvention konsultiert und mit einbezogen.

Nach wie vor wird indigenen Bevölkerungsgruppen von außen ein neoliberales, extraktivistisches „Entwicklungsmodell“ aufgezwungen, innerhalb dessen Rechtsverletzungen von transnationalen Unternehmen stattfinden.

Am aktuellen Beispiel des Infrastrukturprojekts „Tren Maya“ im Südosten Mexikos wird die Diskrepanz der Umsetzung deutlich. Laut dem mexikanischen UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte hat kein ausreichendes Konsultations- und Partizipationsverfahren im Sinne der Konvention 169 stattgefunden. Stattdessen wurden die Bauarbeiten trotz fehlender Untersuchungen zu Umweltauswirkungen durchgeführt.

Zudem wurden an einigen Bauabschnitten gerichtliche Baustopps erzwungen, aufgrund fehlender Untersuchungsberichte zu den Umweltauswirkungen und dem Widerstand der lokalen Bevölkerung.

Die Deutsche Bahn ist im Planungsprozess des Tren Maya mit involviert und trägt eine Mitverantwortung für die Rechtsverletzungen vor Ort.

Deutschland hat die Konvention ratifiziertund ist damit ab dem 23.6.2022 rechtsgültig.

Die Bundesregierung möchte keine Projekte mehr fördern, bei denen die Konvention nicht eingehalten wird.

Was bedeutet das für uns, für den Staat und für deutsche transnational agierende Unternehmen – beispielsweise hinsichtlich des Tren Maya?

Welche Möglichkeiten haben wir und indigene Völker durch die Konvention?

Mit diesen und weiteren Informationen und Fragen möchten wir am 15.6.2022 um 18.30 Uhr im 14. Stock des Conti-Hochhaus mit euch in einen Austausch treten und werden eine Live-Schalte mit einer Aktivistin aus Mexiko haben!

*Der Begriff „Indigene Völker“ wird in einer Vielzahl von Publikationen genutzt und von der UN verwendet, um ihnen in bestimmten Erklärungen zusätzliche Rechte zuzuschreiben. Jedoch ist dieser Begriff nicht ganz unproblematisch und zufriedenstellend, wird in diesem Kontext aber aus Gründen der Lesbarkeit genutzt.