Dritte Option

Im letzten Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es bisher diskriminierend war, Intersexuelle Menschen vor dem Gesetz in „männlich“ oder „weiblich“ einzuordnen. Das Urteil sollte die Grundlage für ein neues Gesetz stellen, dass neben den hierzulande bekannten zwei Geschlechtern vor dem Gesetz auch noch eine dritte Option möglich macht. Der aktuelle Gesetzesentwurf bietet nun als dritte Möglichkeit die Angabe „divers“, allerdings gebunden an ein ärztliches Attest, das diese sogenannte Diversität bescheinigt. Was bedeutet das? Vor allem, dass der Kampf um Gleichberechtigung für Menschen, die sich nicht in Geschlechterkategorien einordnen, noch lange nicht vorbei ist.

 

Aktuelles findet ihr dazu unter http://dritte-option.de/

 

Zum Thema gibt es dann gleich zwei Veranstaltungen im September:

Keine Veranstaltungen